Was kostet ein Kredit?

Zinsen, Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind mögliche Kosten, die bei der Aufnahme eines Kredites auf Sie zukommen können.

Grundsätzlich werden die zu zahlenden Zinsen den größten Teil der Kreditkosten ausmachen. Begründet werden derartige Kosten insbesondere durch das Risiko welches der Kreditgeber durch die Kreditvergabe eingeht. Spricht man von Kreditkosten und Zinssätzen, ist es wichtig den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzinssätzen zu berücksichtigen. Während der Nominalzins den „bereinigten“ Zinssatz beschreibt, berücksichtigt der Effektivsatz alle Kostenfaktoren wie zum Beispiel Agios, Gebühren und Tilgungsmodalitäten.
Der Effektivzins macht somit die einzelnen Kreditangebote der Banken untereinander vergleichbar, während der Nominalzins keinerlei Aussage hinsichtlich der tatsächlichen Kreditkosten zulässt.
Bei Bearbeitungsgebühren handelt es sich um einen einmaligen Kostenfaktor, auf den mittlerweile einige Banken verzichten.
Sollten Sie Ihren Kredit nicht direkt bei einer Bank, sondern über einen Kredit-Vermittler abschließen, berücksichtigen Sie bitte eventuell anfallende Kosten für die Leistungen des Vermittlers. Die Vergütungen des Kreditvermittlers können teilweise sehr unterschiedlich ausfallen und haben in der Vergangenheit schon oft für böse Überraschungen gesorgt. Unsere Empfehlung lautet dahingehend, den Kredit direkt bei einer Bank zu beantragen.
Üblicherweise wird man Ihnen bei Ihrer Kreditantragsstellung den Abschluss einer Restschuldversicherung nahe legen. Bei manchen Kreditinstituten ist diese Versicherung auch Voraussetzung für die Kreditgenehmigung. Auch hier ist noch einmal ein potentieller Kostenfaktor versteckt. Sinnvoll ist eine Restschuldversicherung allerdings allemal. Unser Rat: Wird diese Sicherungsmöglichkeit nicht von Ihrer Bank verlangt, sollten Sie sich dennoch Gedanken darüber machen, ob und welche Restschuldversicherung für Sie in Frage kommt bzw. sinnvoll wäre.

Die unterschiedlichen Kostenfaktoren haben die Gesetzgebung veranlasst mit der PAngV (Preisangabenverordnung) eine Grundlage zur Berechnung des einheitlichen Effektivzinssatzes zu schaffen. Kreditinstitute wurden mit der PAngV dazu verpflichtet, im Effektivzinssatz, welcher sich aus Nominalzinssatz, (Dis)Agio, Tilgung und Zinsfestschreibungsdauer zusammensetzt, alle anfallenden Kosten auszuweisen.
Der Effektivzinssatz ermöglicht Ihnen somit eine erste zuverlässige Einschätzung der anfallenden Kosten

Fragen rund um die Voraussetzungen zur Kreditaufnahme

Fragen zu den Kreditgestaltungsmerkmalen und –modalitäten