Kündigungsfristen bei einer Umschuldung

Bei der Umschuldung wird der alte teurere Kredit durch einen neuen kostengünstigeren Kredit abgelöst.
Um Doppelbelastungen durch Überschneidung der Kredite zu vermeiden, ist es wichtig die Kündigungsfrist des laufenden Kredites zu beachten. Im Gegensatz zu langfristigen Darlehen, sind die Kündigungsfristen bei Ratenkrediten weitaus niedriger angesetzt. Dies kann sich bei Durchführung einer Umschuldung positiv auswirken. Eine wirksame Kündigung kann meist nach Ablauf der ersten sechs Monate mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vollzogen werden.

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