Möchte man einen bestehenden Ratenkredit vorzeitig, also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, entspricht die Rückzahlungssumme nicht der Kreditrestschuldsumme. Bearbeitungsgebühren, welche für die gesamte Kreditlaufzeit entrichtet wurden, werden beispielsweise nicht anteilsmäßig zurückerstattet, sondern vom Kreditgeber einbehalten. Des Weiteren sind, bei vorzeitigem Tilgungswunsch, gewisse Fristen einzuhalten. So ist eine Kündigung des Ratenkredites erst nach Ablauf der ersten sechs Monaten und unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
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