Widerruf des Kreditvertrages

Haben Sie sich für einen Kredit entschieden und diesen auch abgeschlossen, stehen Ihnen, laut Verbraucherkreditgesetz zwei weitere Wochen Zeit zur Verfügung, um den Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Hierbei müssen aber einige Dinge, sowohl von Ihrer Seite als auch seitens des Kreditgebers berücksichtigt werden.
Um eine rechtswirksame Kündigung des Kredites vornehmen zu können, muss Ihr Widerruf schriftlich und innerhalb der oben genannten Frist erfolgen. Fristgerecht bedeutet, dass sich das Absende-Datum, innerhalb der 14 tägigen Widderrufsfrist befinden muss. Die Frist beginnt mit Aushändigung des Kreditvertrages und der in Kenntnissetzung über das Widerrufsrecht zu laufen. Im Kreditvertrag muss für den Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht leicht ersichtlich sein. Dieser Pflicht wird durch die Bank nicht genügt, indem eine Klausel ins Kleingedruckte gesetzt wird. Weiterhin sollte auch der Name und die Anschrift der Bank bzw. der Person in den Vertrag mit aufgenommen werden, an welchen der Widerruf zu senden ist. Erst wenn alle geschilderten Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist zu laufen. Sollte die Bank bzw. das Kredit gebende Institut Sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt haben, besteht für Sie ein unbeschränktes Recht auf Widerruf. Dieses gilt bis zum Zeitpunkt, zu welchem Ihre Bank die ordnungsgemäße Belehrung erfüllt hat.

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